Mittwoch
11. Juli 2007
Missstimmung vor dem Integrationsgipfel
Vier Drei [Stand 12.07.] türkische Verbände wollen nicht am Integrationsgipfel teilnehmen und fordern Änderungen am Migrationsgesetz. Diese Änderungen können nur nachträglich erfolgen, weil das Parlament das Gesetz schon verabschiedet hat,sind aber keine nachträglichen Forderungen, was ein kleiner aber feiner Unterschied ist.

Warum der Krach?

Welch politischen Ziele werden durch die Bundesregierung verfolgt?

... dabei sollten auf Seite der Migranten Identifikation und Partizipation im Vordergrund stehen und auf Seite der Aufnahmegesellschaft die Bereitschaft zum toleranten Umgang und offenen Miteinander. [Quelle: www.zuwanderungsrecht.de]

Als "fast historisches Ereignis" hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den Integrationsgipfel bezeichnet, zu dem sie am 14. Juli 2006 nach Berlin eingeladen hatte. Dieser Gipfel ist zu verstehen als Auftakt zu einer intensiven Diskussion der am Integrationsprozess Beteiligten.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständigten sich darauf, im Laufe eines Jahres einen nationalen Integrationsplan zu erstellen. Zu folgenden Themen werden Arbeitsgruppen eingerichtet:

...
Deutsch Sprache
...

[Quelle: www.zuwanderungsrecht.de]

Wer Identifikation und Partizipation fordert, muss sie auch zulassen.

Es ist taktisch sehr geschickt, ein Gesetz durch das Parlament zu bringen, und bevor das Jahr abgelaufen ist und eine Woche später zu erwarten, dass man von den Interessenvertretern bejubelt wird, deren Forderungen man nicht gehört hat.

Stellen mal zwei Aussagen zum Verhalten der türkischen Verbände gegenüber:

Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk forderte die türkischen Verbände auf, ihre Boykott-Drohungen fallen zu lassen. "Die türkischen Verbände sollten sich nicht selbst ins Abseits stellen", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Bisher habe die Zusammenarbeit sehr gut funktioniert, "das darf jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden". Dagegen zeigte Berlins Migrationsbeauftragter Günter Piening Verständnis für die Position der türkischen Verbände. "Es ist von Seiten der Bundesregierung unterschätzt worden, wie tief verletzt die Migrantenverbände über die nicht gehörten Vorschläge zum Zuwanderungsgesetz gewesen sind", sagte er der "Berliner Zeitung".

Und siehe da, es geht um die Tatsache, dass Forderungen der Verbände nicht gehört - oder nicht berücksichtigt wurden. - Selbst wenn man von Türken nichts könnte, für Deutsche bleibt immer noch Nationalstolz über.

Nun unter solchen Umständen würde ich auch nicht erscheinen. Wozu? Als Staffage für einen Innenminister und eine Kanzlerin? Und wer stellte hier wen ins Abseits?

Was wurde denn nicht gehört? Nun soweit ich es den Mitteilungen entnehmen konnte geht es um folgendes:

Schwer verständlich ist, warum bestimmte Nationen keine Sprachkenntnisse nachweisen müssen. War da nicht ein Artikel 3 (3) im Grundgesetz? Aber warum ist es so, wie es ist?


Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ...
[Quelle: Grundgesetz Art. 3(3)]

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist eine Aufenthaltserlaubnis u.a. zu erteilen, wenn der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Interessant hier ist, dass ein Anspruch bei Erfüllung der Anforderungen besteht.

Die Forderung nach Sprachkenntnis wird unter anderem für einen der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf aufgehoben.

Auf den ersten Blick nichts schlimmes. Der Ehegatte dürfte so oder so in die Bundesrepublik legal einreisen und bräuchte dafür keine Aufenthaltserlaubnis.

Aber es hat die Auswirkung, dass Migranten aus den USA, Japan gegenüber Migranten aus der Türkei bevorzugt werden, weil sie auch später keine Deutschkenntnisse erwerben müssen. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist überhaupt nicht mehr an deutsche Sprachkenntnisse gebunden. Warum nicht? Ein Aufenthalt ohne Visumspflicht ist, ist etwas anderes als eine Zuwanderung. Die Ausnahme ist schlicht überflüssig.

Mit einer Pflicht in Deutschland die Sprachkenntnisse bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erwerben und nachzuweisen - für alle - wäre es sicher auch gegangen.

Dass dies den türkischen Migranten missfällt, ist verständlich.

Fazit: Hätte man sich ersparen können.

Kategorie: Recht und Freiheit

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