Mittwoch
4. Juli 2007
Schlimmer Justiz-Skandal?
Da darf ein Autofahrer, der vier Menschen auf dem Gewissen hat und dafür zu 39 Monat Haft verurteilt wurde, doch tatsächlich wie gesetzlich vorgesehen in den offenen Vollzug. Und er kann, wie jeder andere auch nach 2/3 seiner Haftzeit auf Bewährung entlassen werden. Eine Hafterleichterung wird ihm nicht widerrechtlich verweigert und möglicherweise wird er auch nach 26 Monaten auf Bewährung entlassen. Und was ist das? Ein Justiz-Skandal - zumindest für BILD.

Ob die Haftstrafe ausreichend ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Das sie die Rachegelüste der Angehörigen der Opfer nicht befriedigt ist verständlich. Bei der Trauer um den Verlust wird keine Strafe für den Täter helfen. Aber vielleicht sollten die Angehörigen sich mal fragen, wie würde ich die Dinge sehen, wenn ich auf der anderen Seite säße? Wenn mein Kind vier Menschen auf dem Gewissen hätte? Sollte es keine Chance bekommen?

BILD lebt von solchen Geschichte, aber den ordnungsgemäßen Vollzug der Gesetze als schlimmen Justiz-Skandal zu bezeichnen und den Bericht damit zu überschreiben ist schlicht unverschämt.

Kategorie: BILD

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