Dienstag
6. Februar 2007
Bundestrojaner
Der BGH hat erstmal die Ideen der Datenschnüffler gestoppt. Natürlich urteilt ein Gericht nicht nach Vernunft, Sinn oder Unsinn, sondern nur nach Recht und Gesetz. Also "Nein" nur, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. Ob die geschaffen werden kann, wird sich zeigen.

Auch wenn unter forum.golem.de ein Beitrag steht, wie es grundsätzlich geht, wage ich zu bezweifeln, dass es sonderlich sinnvoll ist. Auch gegen diese Attacken gibt es Maßnahmen, die den Angriff erschweren, oder zumindest offensichtlich machen, dass jemand auf der Festplatte schnüffelt, der dort nichts zu suchen hat.

Außerdem kann man natürlich auch ein paar Daten auf die Festplatte streuen, die vielversprechend Aussehen, aber nur Müll enthalten. Ein paar große Dateien mit dem Namen "Angriffsplan X.zip" oder ähnliches mit 'dd if=/dev/urandom of="Angriffsplan X.zip" bs=1M count=10' erzeugen und der Schnüffler ist erstmal beschäftigt. Noch ein paar Fakes und die heimiche Schnüffellei ist beschäftigt, während er eigentliche Verkehr über den nächsten offenen WLAN abgewickelt wird.

Erstmal eine zweite Firewall dazwischen und den Verkehr beobachten. Denn wer weiß, wer noch alles einen Bundestrojaner hat.

Aber selbst bei 580KBits/s ins Internet dauert es eine Weile, bis eine Festpllatte kopiert ist. Mit ca. 4 MB pro Minute braucht man für 6 GB über einen Tag. Bei mehreren GB Bildern wäre der Bundestrojaner ziemlich lange beschäftigt. Er müsste sich wohl Miniaturansichten von jedem Bild erstellen, um die Datenflut unbemerkt über die Leitung zu bringen, denn wenn er den Nutzer behindert, dann wird er sicher schnell bemerkt.

Kategorie: Recht und Freiheit

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