Freitag
2. Februar 2007
Bundesgerichtshof entscheidet über Online-Durchsuchungen
Da bin ich ja mal gespannt, was die am Montag sagen.

Ich frage mich, wie die den Bundestrojaner verteilen wollen. Mit Windows Vista sollte es ja und einen Viren-Scanner sollte der sofort erkannt werden.

Oder müssen die Hersteller den zwangsweise ausblenden? Bekommen die zu durchsuchenden einen Brief: Sehr geehrter Herr Zett, installieren sie bitte diese und jenes Programm auf ihrem Rechner, damit wir ihn heimlich ausspionieren können. Schalten Sie bitte auch die Ports ihrer Firewall frei und Monitoren sie nicht den Verkehr über ihr DSL-Netzwerk.

Oder darf M$ künftig gewisse Buffer-Overfollow-Bugs nicht mehr beheben, damit auch andere Trojaner sich einnisten können.

Was sagt eigentlich die IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung dazu, dass künftig auf allen Rechnern ein Trojaner laufen muss? Wird Software damit zum unkalkulierbaren Restrisiko?

Ich kann sie ja verstehen unsere Polizei, aber ich halte die Idee für nicht umsetzbar. Na ja, vielleicht verhindern die Richter ja die Geldverschwendung.

Siehe auch Heise-Online

Kategorie: Recht und Freiheit

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