Sonntag
21. Januar 2007
Richter schlägt Vergleich vor
Richter schlägt in Verhandlung um Messerstecher-Abmahnung Vergleich vor

Vor dem Landgericht Barley wurde am Freitag die Feststellungsklage von Mecki Messer gegen eine Abmahnung wegen angeblich rechtswidriger Messerstiche in ein noch lebendes Opfer mündlich verhandelt. Nach Angaben der Herrn Messer vertretenden Kanzlei habe der Richter erklärt, dass ein Messerhersteller, der auch aktiv Messer benutzt, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Stiche hafte. Die Menge der verkauften Messer sei rechtlich unerheblich. Wenn eine wirksame Kontrolle der Käufer nicht möglich sei, müsse eine Beaufsichtigung jedes Messerstiches oder -schnittes erfolgen – egal ob die Messer privat oder kommerziell verkauft werden.

Blödsinn? Na dann schauen wir doch mal hier vorbei.

Nicht, dass ich die Äußerungen verteidigen will. Bevor man seine Wut über anderen veröffentlicht, sollte man eine Nacht schlafen und seine Worte gut überdenken. Meinungsfreiheit sollte nicht zur Beleidigung werden. Vieles lässt sich sehr elegant ungestraft sagen. Und Beweise sollte man auch vorlegen können.

Hier werden jedoch Leute abgemahnt, die selbst nichts weiter getan haben, als eine Plattform anzubieten, die von Dritten missbraucht wird. Am Ende trauen sich nur noch Juristen eine Blog oder ein Forum zu betreiben.

... comment ...bereits 719 x gelesen